§ 1 Gegenstand der Verfügbarkeitsregelung
- Die Verfügbarkeit beschreibt die Nutzbarkeit des Dienstes SAME von powerdoo.
- Die nachstehende Verfügbarkeitsregelung gilt jedoch nicht, sofern und soweit der Nutzer über die bereit gestellten Systeme die technische Verfügungsgewalt innehat.
- Die nachstehende Verfügbarkeitsregelung bezieht sich auf alle Dienste und Leistungen von SAME. Sie endet am Ausgang des Routers bzw. am Ausgang des Rechenzentrums von powerdoo.
§ 2 Betriebszeit & Verfügbarkeitsquote
- Powerdoo stellt sicher, dass die von ihr verwaltete und betriebene Infrastruktur (FTP-Server, Web-Server, Mailserver) in jedem Kalendermonat über eine Dauer von 95% der auf den Kalendermonat entfallenden Zeit funktionstüchtig ist.
- Routinemäßige Wartungsarbeiten, die eine Beeinträchtigung der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Software zur Folge haben können, führt powerdoo überwiegend in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr durch.
- Außerplanmäßige Wartungsarbeiten nimmt powerdoo möglichst nach vorheriger Information des Nutzers vor.
- Ausfallzeit ist die Summe der Zeiten, in denen SAME nicht verfügbar ist. Als Ausfallzeit nicht gerechnet werden solche Zeiten, die bei der Durchführung planbarer Wartungsarbeiten anfallen, soweit sie
- in der Zeit von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr durchgeführt werden;
- aus nicht von powerdoo zurechenbaren Gründen zu einer anderen Zeit durchgeführt werden müssen und sich die Vertragspartner auf einen Ausführungszeitpunkt geeinigt haben;
- durch Störungen bzw. bei der Durchführung von Störungsbehebungs- und Wartungsleistungen anfallen, die für powerdoo nicht vorhersehbar und planbar waren, soweit sie nicht auf Ursachen beruhen, die powerdoo zu vertreten hat.